Partizipation meint den Einbezug aller Beteiligten und Betroffenen zum Mitdenken und Mitgestalten sowie zum Mitwirken und Mitentscheiden gemeinsamer Belange. Dadurch soll die Teilhabe an gemeinschaftlichen Angelegenheiten ermöglicht werden, wie etwa Planungs- und Entscheidungsprozesse. Insbesondere benachteiligte Gruppen, wie zum Beispiel Kinder und Jugendliche, Betagte oder Migrantinnen und Migranten, aber auch Randständige gilt es gezielt einzubeziehen und zu stärken, da sie sich sonst oftmals zu wenig getrauen, das Wort zu ergreifen. Durch ein solches Empowerment und einen respektvollen Umgang sollen sie sich als vollwertige Mitglieder in den gemeinsamen Prozess einbringen können.