Integration bedeutet ursprünglich die Herstellung eines Ganzen aus seinen Einzelteilen. Im Zusammenhang mit Migrantinnen und Migranten meint Integration im Gegensatz zu Assimilation keine vollständige Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft (vgl. Assimilation). Vielmehr wird die Gesellschaft als dynamisches Gebilde verstanden, das sich permanent verändert. Einen möglichen Veränderungsfaktor kann auch die Immigration von Menschen aus anderen Ländern bedeuten. Integration umfasst drei Dimensionen: 1. die kulturelle Integration, das bedeutet die Teilhabe an den Sitten und Gebräuchen, die im jeweiligen Land herrschen. 2. die wirtschaftliche Integration, also den gleichberechtigten Zugang von Migrantinnen und Migranten zu Bildung und Wohnungen sowie Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, was berufliche Stellung und Einkommen anbelangt. 3. die Integration auf der juristisch-politischen Ebene, das heisst Gleichwertigkeit vor dem Gesetz und politische Mitbestimmung. Der Integrationsgedanke basiert auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung.